ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) für Jan Hax Halama | markn-zeichn | arbeit@janhaxhalama.com | hax@marknzeichn | www.janhaxhalama.com | www.marknzeichn.at | +43 699 10 40 91 70 (im folgenden JHH genannt) dienen dem Zweck, Rechte und Pflichten - sofern sie über zwingendes Recht hinausgehen - sowohl des JHHs als auch seines Auf-traggebers festzulegen und im Geschäftsverkehr möglichst klare Auftragsverhältnisse zu schaffen.

Diese AGB sind in den Web-Präsenzen (Homepages) des JHH veröffentlicht und können auf Verlangen jederzeit in schriftlicher Form angefordert werden.

 

0. Vorsatz

Soweit in diesen AGB auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form ange-führt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeich-nung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

 

 

1. Geltungsbereich und Umfang des Auftrages, Vertragsabschluss

1.1 Jan Hax Halama | marknzeichn (im Folgenden JHH genannt) erbringt seine Leistungen aus-schließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gel-ten für alle Rechtsbeziehungen zwischen JHH und dem Auftraggeber, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Auftraggeber sind nur wirksam, wenn sie von JHH schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Auftraggeber (z.B. Allgemeinklauseln in Werkverträgen, etc) werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Auftraggeber widerspricht JHH ausdrücklich. Eines weiteren Wider-spruchs gegen AGB, Allgemeinklauseln oder Nebenabreden des oder mit dem Auftraggeber durch JHH bedarf es nicht.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.5  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung ge-schlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6 Weitere Bedingungen seitens des Vertragspartners (z.B. Allgemeinklauseln in Werkverträgen, mündliche Nebenabreden, etc) werden, selbst bei Kenntnis oder Unterfertigung, nicht akzeptiert, so-fern nicht im Einzelfall gesondert, ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird.

1.6 Die Angebote von JHH sind freibleibend und unverbindlich.

1.7 Der Tätigkeit des JHHs liegt in der Regel eine Vereinbarung mit dem Auftraggeber zugrunde, die sowohl den Umfang der Leistungen als auch das dafür in Rechnung zu stellende Entgelt beinhaltet.

 

 

 

2. Social Media Kanäle

2.1 JHH  weist den Auftraggeber vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbe-dingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu ent-fernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiter-zuleiten. Es besteht daher das von JHH nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbie-tern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in die-sem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. JHH arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Auftraggeber zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. JHH beabsichtigt, den Auftrag des Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der ein-fachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann JHH aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit ab-rufbar ist.

 

3. Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde JHH vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt JHH die-ser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch JHH treten der potentielle Kunde und JHH in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

3.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass JHH bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung durch JHH ist dem potentiellen Auftraggeber schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ur-sprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes ge-schützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

3.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von JHH im Rahmen des Kon-zeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

3.6 Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von JHH Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung er-lauben, bekannt zu geben.

3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass JHH dem potentiellen Auf-traggeber eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Auftraggeber verwendet, so ist davon auszugehen, dass JHH dabei verdienstlich wurde.  Vergibt ein Auftraggeber oder Auslober einer Präsentation nach erfolgter Präsentation überhaupt keinen oder nur einen erheblich reduzierten Auf-trag an den JHH oder einen Präsentationsmitbewerber, steht dem JHH das volle Gestaltungshonorar anstelle des reduzierten Präsentationshonorars zu.

Das Präsentationsentgelt beinhaltet keine Einräumung von Rechten. Die Inhalte und Vorschläge einer Präsentation sind urheberrechtlich geschützt.

3.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei JHH

3.9 Alle Leistungen des JHHs erfolgen gegen Entgelt, lediglich die zur Offertlegung nötige Erstellung von Leistungs-, Zeit- und Kostenplänen erfolgt kostenlos.

 

 

4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggeber

4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Werkvertrag / Angebot oder eines, auch mündlich / per E-Mail erteilten allfälligen Auftrags durch den Auftraggeber. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Bestätigung durch JHH. Innerhalb des vom Auftraggeber vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestal-tungsfreiheit durch JHH.

4.2 Alle Leistungen durch JHH (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürsten-abzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Auftraggeber zu über-prüfen und von ihm binnen 5 Werktagen ab Eingang beim Auftraggeber freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Auftraggeber gelten sie als vom Auftraggeber genehmigt.

4.3 Der Kunde wird JHH zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen infor-mieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung ge-stellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonsti-ge Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Drit-ter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. JHH haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung der Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Auftrag-geber - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterla-gen. Wird JHH wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde JHH schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertre-tung. Der Kunde verpflichtet sich, JHH bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstüt-zen. Der Kunde stellt JHH hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

 

5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

5.1 JHH ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbrin-gung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggeber. JHH wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.

 

6. Termine

6.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich ver-einbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhal-ten bzw. von JHH schriftlich zu bestätigen.

6.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung durch JHH aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendba-re Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andau-ern, sind der Kunde und JHH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.3 Befindet sich JHH in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er JHH schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstri-chen ist. Schadenersatzansprüche des Auftraggeber wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausge-schlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

7. Vorzeitige Auflösung

7.1 JHH ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Auftraggeber bestehen und dieser auf Begeh-ren durch JHH weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung durch JHH eine taugliche Sicherheit leistet;

7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn JHH fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

 

8. Honorar

8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch des JHH für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. JHH ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist JHH berech-tigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

Soferne nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Ausstellung der Honorarnote geltenden Stundensätze des JHH (Regiestundensatz)

8.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat JHH für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der ur-heber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

8.3 Alle Leistungen von JHH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert per Regiestundensatz entlohnt. Alle dem JHH erwachsenden Barauslagen sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

8.4 Das Gesamthonorar setzt sich gemäß den Honorar-Richtlinien des JHH (unverbindliche Ver-bandsempfehlung gemäß § 32 Kartellgesetz) im Regelfall aus folgenden Faktoren zusammen:

- Konzeption (Vorentwurf, konzeptioneller Problemlösungsansatz, Skizzen, Scribbles,  Präsentation von Entwurfsarbeiten usw.)

- Entwurfsausarbeitung (Layout, Muster, Kalkulation usw.)

- Werknutzungsart (Copyright, Nutzungshonorar)

- Nebenleistungen (Modelle, Beschaffung auftragsspezifischer Informationen, Aquise und Recherche, Produktionsüberwachung usw.)

- Zuschläge zum Honorar (Leistungen außerhalb der Normalarbeitszeit und außerhalb Österreichs)

- Nebenkosten (Reisespesen, Telefonkosten usw.)

8.5 Kostenvoranschläge durch JHH sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von JHH schriftlich veranschlagten um mehr als 20 % übersteigen, wird JHH den Auftragge-ber auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleich-zeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 20 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

8.6 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung von JHH - unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese - einseitig ändert oder abbricht, hat er JHH die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kos-ten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverlet-zung durch JHH begründet ist, hat der Kunde JHH darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag ver-einbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausge-schlossen wird. Weiters ist JHH bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragneh-mern von JHH, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an be-reits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

8.7 Fremdleistungen (z.B. Lizenzgebühren und Erwerb dieser, insbesondere Typografie, Bildrechte, etc. sowie Materialkosten, Vergabekosten, etc) sind grundsätzlich nicht in den vereinbarten Honoraren enthalten und werden gesondert verrechnet.

 

 

9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

9.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiter-verrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von JHH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum des JHH.

9.2 Bei Zahlungsverzug des Auftraggeber gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unter-nehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsver-zugs, JHH die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsver-folgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forde-rungen bleibt davon unberührt.

9.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggeber kann JHH sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Auftraggeber abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

9.4 Weiters ist JHH nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon un-berührt.

9.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich JHH für den Fall der nicht fristgerech-ten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der ge-samten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des JHH aufzu-rechnen, außer die Forderung des Auftraggeber wurde von JHH schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

 

10. Eigentumsrecht und Urheberrecht

10.1 Alle Leistungen von JHH, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skiz-zen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum des JHH und können von JHH jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden.

Der Kunde ist erst nach ordnungsgemäßer Bezahlung des vereinbarten Honorars befugt, die urheber-rechtlich geschützten Leistungen in der vereinbarten Art und Weise zu nutzen.

Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwen-dungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen des JHH setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von JHH dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen des JHH, so beruht diese Nutzung auf einem jeder-zeit widerrufbaren Leihverhältnis.

10.1.1 Eine Archivierung erfolgt nach Absprache (insbesondere über die Dauer), endet aber grundsätz-lich 12 Monate nach Vertragsbeendigung. Jegliche Archivierung seitens des Auftraggebers muß JHH umgehend und unaufgefordert angezeigt werden.

10.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen durch JHH dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion ohne Genehmigung des Urhebers (JHH) geändert werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzulässig. Standartisierte Allgemeinklauseln (z.B. in Werkverträgen) werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall gesondert, ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird.

10.3 Für die Nutzung von Leistungen durch JHH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung durch JHH erforderlich. Dafür steht JHH und dem Urheber eine gesonderte angemes-sene Vergütung zu.

10.4 Für die Nutzung von Leistungen des JHH bzw. von Werbemitteln, für die JHH konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages/Auftrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung durch JHH not-wendig. Werden urheberrechtliche Leistungen des JHHs über die vereinbarte Form, den Zweck und Umfang hinaus genutzt, so ist der Kunde verpflichtet, dem JHH hiefür ein weiteres angemessenes Ho-norar zu bezahlen. Die Weiterverwendung muß dem JHH umgehend eigenständig und unaufgefordert angezeigt werden. Dies gilt auch im Fall der Neuauflage, auch in veränderter Form, eines Werkes.

10.5 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht JHH im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertrags-ende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.

10.6 Der Kunde haftet dem JHH für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

 

11. Kennzeichnung

11.1 JHH ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf JHH und allen-falls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

11.2 JHH ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Auftraggeber dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf seiner Internet-Website und online-Kanälen mit Namen und Firmenlogo auf die zum Auftraggeber bestehende oder vormalige Geschäfts-beziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

 

12. Gewährleistung

12.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Liefe-rung/Leistung durch JHH, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schrift-lich unter Beschreibung des Mangels dem JHH anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

12.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Auftraggeber das Recht auf Ver-besserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch JHH zu. JHH wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde dem JHH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. JHH ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für ihn mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall ste-hen dem Auftraggeber die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesse-rung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

12.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbeson-dere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. JHH ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. JHH haftet im Falle leichter Fahrläs-sigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Auftraggeber nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Auftraggeber vorgegeben oder genehmigt wur-den.

12.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber JHH gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

 

13. Haftung und Produkthaftung

13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des JHH und die seiner Angestellten, Auftrag-nehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Auftragge-ber ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverlet-zung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung des JHH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner „Leute“.

13.1.1 JHH behandelt alle internen Vorgänge und erhaltenen Informationen, die ihm durch die Arbeit beim und mit dem Kunden bekannt geworden sind, streng vertraulich; insbesondere werden auftrags-bezogene Unterlagen Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zugänglich ge-macht.

13.2 Jegliche Haftung des JHH für Ansprüche, die auf Grund der von JHH erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Auftraggeber erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn JHH ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet JHH nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Auftraggeber oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforde-rungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat JHH diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

13.3 Schadensersatzansprüche des Auftraggeber verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Scha-dens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung durch JHH. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

 

 

14. Datenschutz

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Fir-menbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Auftraggeber, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkarten-daten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Auftraggeber sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Auftraggeber be-stehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.

 

Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

 

Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail  oder Brief an die im Kopf der AGB angeführ-ten Kontaktdaten widerrufen werden.

 

15. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwi-schen der Agentur und dem Auftraggeber unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

16.1 Erfüllungsort ist der Sitz des JHH. Bei Versand geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, so-bald JHH die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

16.2 Für den Auftrag, seine Durchführung und sich daraus ergebende Ansprüche gilt nur österreichi-sches Recht insofern nichts anderes vereinbart wurde.

Als Gerichtsstand für alle sich zwischen JHH und dem Auftraggeber ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz des JHH sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist JHH berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichts-stand zu klagen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ZURÜCK ZURÜCK